Deutsche Grundstücksauktionen AG - Investor Relation
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Ad Hoc Mitteilungen

Directors Dealings der DGA AG:

https://www.dgap.de

Als Ad-hoc-Publizität werden die Publizitätspflichten der Emittenten von Finanzinstrumenten bezeichnet.
Die aus diesen Pflichten resultierenden
Mitteilungen werden als Ad-hoc-Mitteilung, Börsenmitteilung oder oft auch als Pflichtmitteilung bezeichnet.

Kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von ad hoc-Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes publiziert.

Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.

Prognoseanhebung Objektumsatz für das Geschäftsjahr 2017

Berlin, 04.12.2017
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Verlängerung des Rahmenvertrages mit der BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH

Berlin, 14.09.2017
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Halbjahresüberschuss 2017 der DGA AG

Berlin, 17.08.2017
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Halbjahresüberschuss 2016 der DGA AG

Berlin, 12.08.2016
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Deutsche Grundstücksauktionen AG
Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin

Telefon         +49 30 / 884 68 80
E-Mail            info@dga-ag.de

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