Als Ad-hoc-Publizität werden die Publizitätspflichten der Emittenten von Finanzinstrumenten bezeichnet. Die aus diesen Pflichten resultierenden Mitteilungen werden als Ad-hoc-Mitteilung, Börsenmitteilung oder oft auch als Pflichtmitteilung bezeichnet.
Kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von ad hoc-Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes publiziert.
Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.
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